Oetwil INFO 1/23

1 INFO 1/23

2 30 Feuerwehr 33 Fahrdienst Gemeinde 34 Oberstufe Weiningen Vereine 36 Seniorenrat 37 Bibliothek 40 Turnverein Oetwil-Geroldswil 42 Kreismusik Limmattal 43 Gesundheit und Alter rechtes Limmattal 44 Grotto Lounge DuePosti Kirche 46 Samstagsinput 46 Treffpunkt für alle! 47 Regio-Anlass 48 Agenda Gewerbe 49 Limeco 52 Regionale 2025 Politik 54 Die Mitte 55 FDP 56 SVP Impressum Herausgeberin: Gemeinde Oetwil an der Limmat, Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat, 044 749 33 66, www.oetwil-limmat.ch Adresse der Redaktion: Redaktion Info, Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat redaktion@oetwil-limmat.ch Druck: Rüegg Media AG Gestaltung/Layout/Produktion: RTK Medientechnik AG Redaktionsschluss 2023: 8. Juni, 7. September, 23. November Fotowettbewerb-Cover Dieser Wettbewerb ist unbefristet. Er ermöglicht, schöne Ecken vombekannten und unbekannten Oetwil imWandel der Jahreszeiten abzubilden. Titelbild «Bunter Himmel über der Limmat», vonBarbara Brühlmann. Gemeinde 3 Vorwort 4 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates 6 N ewsletter und das INFO online 7 Fotowettbewerb 8 Personelles 9 Energiemangellage in der Schweiz 11 Checkliste Notvorrat 12 Der Notfalltreffpunkt 14 Wahljahr 2023: Plakatierung 16 Spartageskarte Gemeinde 17 Hundekontrolle 2023 17 Leinenpflicht im Wald 18 Einwohnerstatistik 19 Schwarzarbeit bekämpfen! 19 Dank für Ihre Spende! 20 Erste Einblicke in die Jugendarbeit 22 Steuererklärungsverfahren 2023 25 Adventsanlass für die Seniorinnen und Senioren 30.11.2022 27 Adventsanlässe 2022 28 Kulturkommission: Veranstaltung 29 Fahrt ins Blaue 40 27 44 28 26 30

3 Schön war er, der Neujahrsapéro am 2. Januar 2023. Nachdemwir das letzte Mal miteinander imJanuar 2021 auf das neue Jahr anstossen konnten, tat es richtig gut, eine alte Tradition wieder aufleben zu lassen. Interessiert hat auch die Ausstellung zu den Flurnamen und ihrer Herkunft, welche in aufwändiger und minutiöser Arbeit unser Alt-Gemeindepräsident Paul Studer auf die Beine stellte. Paul Studer ist immer noch sehr verbunden mit der Gemeinde und bietet uns seine wertvollen Dienste immer wieder in unterschiedlicher Form an, sei es als «Hof-Fotograf», welcher die baulichen Veränderungen imDorf festhält und diese in unseremFotoarchiv auf der Gemeinde-Website platziert oder eben als Initiant für unsere Neujahrsausstellungen. Ein herzliches Dankeschön, lieber Paul, Deine Arbeit wird sehr geschätzt! Das Thema Asyl ist aktuell medial sehr präsent und auch bei uns ein grosses Thema: Hier möchte ich mich als Erstes bei Ihnen bedanken für Ihre überwältigende Unterstützung und Ihre zahlreichen Spenden auf unseren Aufruf von Ende Jahr für Haushaltartikel aller Art. Unsere neu aufgenommenen Asylsuchenden können alles bestens brauchen. Wir haben so viel Material bekommen, dass wir imJanuar den Spendenaufruf stoppen mussten. Herzlichen Dank an Sie! Die Gemeinde konnte im Januar 2023 ein privates Haus anmieten, vielen Dank an die Vermieter für ihre Solidarität! Haben auch Sie ein (älteres) Haus oder eine Wohnung und möchten uns diese(s) zur Zwischennutzung vermieten? Bitte melden Sie sich bei uns. Danke! Der Kanton Zürich erhöht die Asylquote per 1. Juni 2023 von heute 0,9% auf 1,3% der Wohnbevölkerung (Einwohnerzahl per 31.12.2022: 2564, davon 1,3% = 33 Personen). Das heisst für Oetwil, wir müssen 10 Personen zusätzlich aufnehmen. Wir können mit dem angemieteten Haus und der gemeindeeigenen Asyl-Liegenschaft den erforderlichen Wohnraum zur Kontingentserfüllung zur Verfügung stellen. Miet-Kündigungen in Liegenschaften der Gemeinde sind daher kein Thema. An der Gemeindeversammlung im November haben wir Ihnen das Thema Asyl etwas nähergebracht. Ebenfalls haben Sie eine Budget-Position gutgeheissen, welche wir für die Sanierung unserer Asyl-Liegenschaft an der Dorfstrasse 39/41 vorgesehen haben. Der Gemeinderat Liebe Oetwilerinnen, liebe Oetwiler hat sich intensivmit der Wohnsituation für Asylsuchende auseinandergesetzt. Sie sind aktuell, mehr als zuvor, Teil unserer Gesellschaft geworden und jede Zürcher Gemeinde hat das oben erwähnte Aufnahme-Kontingent zu erfüllen. Dem können auch wir in Oetwil uns nicht verwehren. An demHaus an der Dorfstrasse müssen wir als Unterkunft für Asylsuchende festhalten, es gibt keine valablen Alternativen. Das Haus ist in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden, weshalb sich der Gemeinderat für die nötige Sanierung ausgesprochen hat. Das entsprechende Projekt werden wir Ihnen an einer Gemeindeversammlung vorstellen. Der aktuelle Planungsstand des Projektes ermöglicht es uns leider nicht, den Antrag bereits an der Mai-Versammlung vorzulegen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Hier noch etwas Statistisches zu Oetwil: Interessant ist, dass wir trotz der grossen Bautätigkeit und den vielen neu entstandenen Wohnungen in den letzten Jahren nicht wesentlichmehr Einwohner haben. Nach Angaben des statistischen Amtes Zürich verzeichneten wir 2022 gerademal einen Zuwachs ummoderate neun Personen oder 0,4% und weisen per 31.12.2022 eine Bevölkerungszahl von 2564 aus. Hier erwarten wir in nächster Zeit einen Anstieg. Am 30. Mai 2023 dürfen wir Sie an die Gemeindeversammlung einladen. Den Apéro danach können Sie schon fast traditionsgemäss an der Frühlingslounge geniessen, welche dieses Jahr vom 24. Mai bis 3. Juni 2023 stattfinden wird. Der Gemeinderat wünscht Ihnen einen sonnigen und erholsamen Frühling. Ihre Gemeindepräsidentin Rahel von Planta Vorwort

4 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Gemeinderat Digitalisierung der Gemeindeverwaltung Anfang 2021 hat der Gemeinderat eine IT-Strategie verabschiedet, welche unter anderem auch die Digitalisierung vorantreiben bzw. die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen soll. Mit demEntscheid des Gemeinderates von Anfang Januar 2022 konnten die Programme der Kernanwendungssoftware (u. a. Einwohnerkontrolle, Finanzen, Steuern) per Anfang 2023 überführt werden. Dieser Schritt wird es technisch nun auch ermöglichen, das eigentlich schon für das letzte Jahr vorgesehene «Clouding» per Mitte 2023 einzuführen. Als weiterer, wichtiger Schritt für eine effiziente Arbeitsweise und zeitgemässe Workflows ist für Anfang 2024 die Einführung eines Geschäftsverwaltungsprogramms (Gever) geplant. Mit dieser Anpassung wird auch die künftige Archivierung einfacher und der Schritt hin zu einem (fast) papierlosen Büro wird möglich sein. Dank diesem Gesamtpaket wird Oetwil an der Limmat auf einen zeitgemässen digitalen Stand gebracht, und auch der Verkehr der Einwohnerinnen und Einwohner mit der Gemeindeverwaltung kann, wo erwünscht, zunehmend digitalisiert werden. Kreditbewilligungen Keine. Kreditabrechnungen CHF 5’711.91 Für die Beschaffung einer Videoüberwachung für die Tiefgarage beim Volg inkl. Hinweistafeln und Montage (Kreditüberschreitung von CHF 2’711.91). CHF 83’415.85 Für die Springereinsätze in der Präsidialabteilung (Gemeindeschreiber) und in der Einwohnerkontrolle (Leiterin Einwohnerkontrolle) von Januar bis Ende August 2022. Ausserdem ... … wurden folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde aufgenommen (vorbehältlich der Erteilung des kantonalen und eidgenössischen Bürgerrechtes): • Baader, Andreas Paul, geb. 1954, deutscher Staatsangehöriger • Schneider, Klaus, geb 1961, deutscher Staatsangehöriger. … hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt: • Michael Pöckl, für den Umbau eines bestehenden Schopfes in ein EFH an der Schmittengasse 8.1. … wurden die Gebühren für Wasser, Abwasser und Kehricht auf der bisherigen Höhe belassen. … wurde der Gemeinde Schangnau BE einen Unterstützungsbetrag in der Höhe von CHF 10’000.00 für den Neubau des Schulhauses in Bumbach entrichtet. … erfolgte eine Anpassung der Entschädigung der Altpapiersammlung für die zuständigen Vereine (Feuerwehrverein Geroldswil und Pfadi Altberg) ab Januar 2023. … wurde die Kanalspülung an die Firma Mökah AG in Auftrag gegeben. … wurden zuhanden der Gemeindeversammlung vom 29. November 2022 zwei Anfragerechte bezüglich diversen Fragen zum Asylwesen und einer Planung von

5 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Oetwil an der Limmat behandelt und beantwortet. … wurden zwei Waffenerwerbsscheine erteilt. … wurde der Mietvertrag für das Haus an der Lettenstrasse für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen genehmigt. … wurde dem Verleihvertrag mit der Firma Steinmann & Partner GmbH für den temporären Springereinsatz in der Bau-, Werk- und Umweltabteilung ab Januar 2023 zugestimmt. … wurde entschieden, die Jungbürgerfeier weiterhin im bisherigen Rahmen durchzuführen. Eine Neubeurteilung erfolgt in einem Jahr. … hat sich der Gemeinderat zur erarbeiteten Eigentümerstrategie der Limeco vernehmen lassen. … wurde das Reglement über die Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen (GFO) den aktuellen Gegebenheiten angepasst und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. … hat der Gemeinderat aufgrund der erfolglosen öffentlichen Ausschreibung entschieden, das herrenlose Fahrzeug der Feuerwehr Geroldswil-Oetwil zu Übungszwecken zu übergeben. … wurde das Entschädigungsreglement für die Behördenmitglieder des Zweckverbands «Friedhofverband Weiningen» genehmigt. … wurde für die Amtsdauer 2022–2026 gemäss Art. 27 Statuen des Zweckverbands «Friedhofverband Weiningen» und gemäss vereinbartem Turnus die RechnungsprüfungskommissionWeiningen als Rechnungsprüfungskommission des Friedhofverbandes bezeichnet. … wurde das vomVerbandsvorstand des Zweckverbands «Friedhofverband Weiningen» verabschiedete Budget 2023 in der vorliegenden Form genehmigt.

6 Aus der Gemeinde Newsletter Das INFO neu online als FlippingMag Sie wollen stets gut informiert sein und wissen, was in der Gemeinde passiert? Oder keinen Event mehr verpassen? Wir halten Sie auf demLaufenden. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Gemeinde-Webseite. www.oetwil-limmat.ch Home > links «Wichtige Seiten» > Newsletter Das INFO wird neu auch als FlippingMag online auf unserer Webseite aufgeschaltet. Somit können Sie online Seite für Seite durchblättern. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Erkunden des neuen INFO. www.oetwil-limmat.ch Home > Verwaltung > Publikationen > INFO auf der Gemeinde-Website

7 Fotowettbewerb Sie haben ein schönes Bild unseres Dorfes undmöchten damit die Titelseite eines der nächsten INFO zieren? Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Bilder über unsere Website zur Verfügung stellen. Sie finden das Formular zumHochladen unter www.oetwil-limmat.ch, auf der rechten Seite unter «Wichtige Seiten». Für jedes Gewinnerbild gibt es einen kleinen Preis.

8 Personelles Austritt Chiara Gioffreda per 31. März 2023 Austritt Allen Spagnuolo per 30. April 2023 Vorübergehender Springereinsatz in der Bau-, Werk- und Umweltabteilung Allen Spagnuolo hat nach seinem Abschluss der Berufslehre als Betriebspraktiker im August 2017 als Mitarbeiter der Gemeindewerke gearbeitet. Per Ende April 2023 verlässt uns Allen Spagnuolo. Nach seinem Austritt per Ende April 2023 wird Allen Spagnuolo einen Auslandaufenthalt antreten und sich anschliessend beruflich neu orientieren. Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei Allen Spagnuolo für die sehr wertvolle und lange Zusammenarbeit bedanken. Für die berufliche sowie private Zukunft wünschen wir ihm an dieser Stelle alles Gute sowie viel Erfolg und Zufriedenheit. Die Nachfolgeregelung ist geklärt, lesen Sie mehr darüber im nächsten INFO 2/2023. Seit Januar 2023 ist Lukas Weilenmann von der Firma Steinmann & Partner als Springer der Bau-, Werk- und Umweltabteilungmit einem20-Prozent-Stellenpensum tätig. Lukas Weilenmann ist diplomierter Gemeindeschreiber IVM, Inhaber des CAS Raumplanung HSR und Chiara Gioffreda wurde nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen kaufm. Ausbildung in der Zeit vom 1. September 2023 bis zum 31. März 2023 befristet zur Unterstützung des IT-Projekts angestellt (wir berichteten im INFO 3/2022). Nach ihrer befristeten Anstellung Ende März 2023 wird Chiara Gioffreda einen Auslandaufenthalt antreten und sich anschliessend beruflich neu orientieren. Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei Chiara Gioffreda für die sehr wertvolle Zusammenarbeit bedanken. Für die berufliche sowie private Zukunft wünschen wir ihr an dieser Stelle alles Gute sowie viel Erfolg und Zufriedenheit. langjähriger Bausekretär. Lukas Weilenmann unterstützt die Gemeinde jeweils montags vorerst bis Ende April 2023 zur Entlastung der Bau-, Werk- und Umweltabteilung.

9 Energiemangellage in der Schweiz Eine Energiemangellage ist in diesemWinter laut Fachleuten unwahrscheinlich geworden. Diemilden Temperaturen führten bisher zu einem reduzierten Energieverbrauch. Die Versorgungmit Stromund Gas ist derzeit in der Schweiz gesichert. Dennoch bleibt die Lage vorerst angespannt, da die Schweiz nicht nur beim Gas, sondern auch beim Strom von Importen aus dem Ausland abhängig ist. Es ist demnach weiterhin sinnvoll, sparsam mit Energie umzugehen. Der Kanton Zürich hat ein kompaktes Merkblatt erarbeitet, wie sich Einwohnerinnen und Einwohner für den Fall einer Energiemangellage und von Stromunterbrüchen vorbereiten können. Ebenso sind Tipps für das Verhalten während eines Stromausfalls enthalten. Die gemeindeeigene Arbeitsgruppe «Energie» wird die laufenden Entwicklungen imHinblick auf einemögliche Energiemangellage weiterhinmit grosser Aufmerksamkeit verfolgen und die Bevölkerung jeweils zeitnah via der gemeindeeigenen Website www.oetwil-limmat.ch orientieren. Untenstehend folgen Informationen, die der Kanton Zürich in seinem«Merkblatt Stromausfall» zusammengetragen hat. Anschliessend eine Checkliste, die beim Zusammenstellen oder Ergänzen eines Notvorrates helfen soll. Diese Checkliste kann aus dem INFO herausgeschnitten und aufbewahrt werden. Auf der Rückseite der Checkliste finden Sie ebenfalls wichtige Informationen zum Notfalltreffpunkt der Gemeinde Oetwil an der Limmat. Szenario Stromausfall: Wie kann ichmich vorbereiten? • Überlegen Sie sich, welche wichtigen Geräte und Anwendungen in IhremHaushalt ohne Stromnicht mehr funktionieren und wie sie alternativ betrieben werden können (z. B. medizinische Geräte, Lifte, Alarmanlagen, elektrische Türen und Torantriebe, Pumpen). • Stellen Sie sicher, dass Sie auch bei einemStromausfall wichtige Informationen der Behörden empfangen können (z. B. über ein batteriebetriebenes Radio). Telekommunikationsnetz und Internet funktionieren ohne Stromzufuhr nur für eine begrenzte Zeit. • In Notsituationen finden Sie Unterstützung und Informationen beim Notfalltreffpunkt. Näheres über denselben und wo genau er sich in Oetwil an der Limmat befindet, sehen Sie auf Seite 12 dieser Ausgabe des INFO (www.notfalltreffpunkt.ch). • Überlegen Sie sich, wie Sie pflegebedürftige Angehörige und Bekannte während eines Stromausfalls versorgen können. Besorgen Sie ausreichend Medikamente, medizinische Hilfsmittel und Hygieneartikel für eine Woche. • Legen sie einen ständigen Notvorrat an Lebensmitteln an. Er sollte regelmässig ausgetauscht werden, damit die Waren nicht verderben. Bewahren Sie Ihre Vorräte möglichst kühl, trocken und lichtgeschützt auf (www.zh.ch/notvorrat). • Sichern Sie wichtige Informationen und Daten in Papierform (z. B. Angaben zu Medikamenten, Telefonnummern und Adressen). • Sorgen Sie rechtzeitig für einen Vorrat an Brennstoff für Ihr Heizungssystem (Pellets, Heizöl), da auch diese Materialien bzw. deren Lieferkapazitäten in einer Strommangellage knapp werden könnten. Beachten Sie, dass die meisten Heizungsanlagen ohne Strom nicht mehr funktionieren. • Schauen Sie, ob Sie alternative Energiequellen besitzen, oder überlegen Sie sich, welche Sie anschaffen können (z. B. Rechaud, Gaskocher, Holz- oder Kohlegrill, Cheminée, Schwedenofen). • Überprüfen Sie bei alternativen Energiequellen periodisch deren Funktionstüchtigkeit und beschaffen Sie sich die dafür notwendigen Brennstoffe sowie Kochutensilien. Achten Sie auf eine sichere Lagerung von Gasbehältern. Aus der Gemeinde

10 • Achten Sie darauf, dass der Tank Ihres Fahrzeugs immer mindestens zur Hälfte gefüllt ist. Der Betrieb von Tankstellen ist ohne Strom nicht gewährleistet. • Besorgen Sie Kerzen, Streichhölzer, Taschenlampen (mit Ersatzbatterien) oder andere Lichtquellen, die ohne Strom betrieben werden können. • Bewahren Sie Bargeld (in kleinen Noten) für ein bis zwei Wocheneinkäufe auf. Bei einem längeren Stromausfall funktionieren Bancomaten und der elektronische Zahlungsverkehr nicht mehr. • Klären Sie ab, ob die Wasserversorgung in IhremHaushalt während eines Stromausfalls funktioniert. • Laden Sie die Alertswiss-App herunter. So erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen zu Ihrem aktuellen Standort direkt und laufend auf Ihr Smartphone, solange dieses funktioniert (www.alert. swiss). Vorbereitungsmassnahmen imFall eines angekündigten oder unmittelbar drohenden Stromunterbruchs • Nehmen Sie elektrisch betriebene Geräte vom Netz. Halten Sie Decken, warme Kleidung und anderes isolierfähiges Material bereit. Sollte die Wasserversorgung in IhremHaushalt von der Stromversorgung abhängig sein, bewahren Sie Wasser in grossen Behältern (Badewanne, Eimer) auf, um die Hygiene sicherzustellen. Wie verhalte ichmich imErnstfall? • Bewahren Sie Ruhe und sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung. Befolgen Sie die Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz. Fragen Sie in Ihrer Nachbarschaft und Ihrem Umfeld nach, ob jemand Hilfe benötigt. Schauen Sie nach, ob Personen in Liften eingeschlossen sind. Schliessen Sie sich zusammen und unterstützen Sie sich gegenseitig. Informieren Sie sich und andere via batteriebetriebenes Radio, Kurbelradio oder Autoradio. • Halten Sie Kühlschränke und Tiefkühlgeräte möglichst geschlossen. Lebensmittel bleiben darin auch ohne Stromversorgung mehrere Stunden kalt bzw. gefroren. Achten Sie beim Einsatz von Heiz- und Kochgeräten mit offenem Feuer immer auf eine ausreichende Belüftung (Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung). • Trennen Sie alle Geräte, die sich bei der Wiederherstellung der Stromversorgung automatisch einschalten, vom Netz. Damit vermeiden Sie Schäden. Schliessen Sie ein Gerät nach demanderen an, sobald die Stromversorgung wieder funktioniert. • Wenn Sie Hilfe benötigen, suchen Sie den Notfalltreffpunkt auf (siehe Seite 12 dieser Ausgabe). Kontaktieren Sie Notrufnummern nur in Notfällen, um einer Überlastung dieser Dienste und des Netzes vorzubeugen. Im Namen der Arbeitsgruppe «Energie» Aus der Gemeinde

11 ✂ Checkliste Notvorrat Weitere Informationen zumThema Energiemangellage finden Sie auf diesen Webseiten: www.bwl.admin.ch www.zh.ch/energieversorgung www.energieschweiz.ch/programme/nicht-verschwenden www.strom-ratgeber.ch www.ekz.ch/dam/ekz/privatkunden/energieberatung/energieeffizienz-im-haushalt.pdf www.oetwil-limmat.ch www.notfalltreffpunkt.ch Hotline Bund: 0800 005 005 oder hotline@bwl.admin.ch (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Samstag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr) Wasser und Getränke 9 Liter Wasser pro Person UHT-Milch Weitere Getränke Lebensmittel für eine Woche Reis oder Teigwaren Öl oder Fett Konserven Mehl, Trockenhefe Trockenfleisch Fertiggerichte, z. B. Rösti, Suppen Hartkäse Bouillon, Salz, Pfeffer Kaffee, Kakao, Tee Hülsenfrüchte, Dörrfrüchte, Nüsse, Müesli Zwieback, Knäckebrot Zucker, Konfitüren, Honig, Schokolade Spezialnahrung (z. B. für Säuglinge, Personen mit Allergien) Futter für Haustiere Hygieneartikel und Hausapotheke Seife, Desinfektionsmittel WC-Papier Hygieneartikel 50 Hygienemasken pro Person Persönliche Medikamente Allgemeine Hausapotheke Gebrauchsgüter Batteriebetriebenes Radio, Kurbelradio Taschenlampe Batterien, Powerbank für Akkugeräte Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeug Heizgelegenheit (z. B. Bettflasche) Gaskocher, Rechaud samt zusätzlichem Brennstoff Etwas Bargeld Wichtige Dokumente Weiteres Checkliste Notvorrat Wasser und Getränke 9 Liter Wasser pro Person UHT-Milch weitere Getränke Hygieneartikel und Hausapotheke Seife, Desinfektionsmittel WC-Papier Hygieneartikel 50 Hygienemasken pro Person pe sönliche Medikamente allgemeine Hausapotheke Gebrauchsgüter batteriebetriebenes Radio, Kurbelradio Taschenlampe Batterien, Powerbank für Akkugeräte Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeug Heizgelegenheit (z. B. Bettflasche) G skocher, Rechaud, samt zusätzlichem Brennstoff etwas Bargeld wichtige Dokumente Lebensm tt l für eine Woche Reis oder Teigwaren Öl oder Fett Konserven Mehl, Trockenhefe Trockenfleisch Fertiggerichte, z. B. Rösti, Suppen Hartkäse Bouillon, Salz, Pfeffer Kaffee, Kakao, Tee Hülsenfrüchte, Dörrfrüchte, Nüsse, Müesli Zwieback, Knäckebrot Zucker, Konfitüren, Honig, Schokolade Spezialnahrung (z. B. für Säuglinge, Personen mit Allergien) Futter für Haustiere Weiteres        zh.ch/notvorrat

12 Der Notfalltreffpunkt Aus der Gemeinde Ereignisse, die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind auch bei uns möglich – auch wenn wir uns hier sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen (zum Beispiel bei lange dauernden Stromausfällen), ist der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Ihre erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie Hilfe und Informationen. Die Notfalltreffpunkte der Gemeinde dienen bei einem Kommunikationsausfall, bei dem Sie die Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanität) nicht mehr mit dem Telefon alarmieren können, als erste Kontaktstelle, um Notrufe abzusetzen. Für den Fall, dass die Gemeinde (teil-)evakuiert werdenmuss und Sie keine Fahrgelegenheit haben, begeben Sie sich zum nächstgelegenen Notfalltreffpunkt. Von dort aus werden Sie – wenn nötig – so rasch wie möglich aus dem gefährdeten Gebiet gebracht. Informieren Sie sich unter www.notfalltreffpunkt.ch oder wenden Sie sich an die Gemeinde: gemeindeverwaltung@oetwil-limmat.ch oder 044 749 33 66. Infoflyer auf www. oetwil-limmat.ch Ihren Notfalltreffpunkt finden Sie hier: Oetwil an der Limmat Schmittengasse 3, Gemeindescheune Gemeind an der Li Erei auch Die Der Notfalltreffpunk Ihre Anlaufstelle im Ere Wenn Sie im Ereignisfall Unterstütz ist der Notfalltreffpunkt der Gemein Die Notfalltreffpunkte der Gemeind Blaulichtorganisationen (Polizei, Fe als erste Kontaktstelle, um Notrufe Für den Fall, dass die Gemeinde (te begeben Sie sich zum nächstgeleg rasch wie möglich aus dem gefährd Ihren Notfalltreffpun www.notfalltreffpunkt.ch Bild: www.geo.admin.ch

13 Die Behörden lösen im gefährdeten Gebiet den Allgemeinen Alarm aus. Über Radio und die App Alertswiss wird die Bevölkerung aufgefordert, das Gebiet zu verlassen. Falls Ihnen kein Transportmittel zur Verfügung steht, begeben Sie sich zum nächstgelegenen Notfalltreffpunkt. Dort erhalten Sie Informationen zumAblauf der Evakuation. Wenn Sie sich nicht aus eigener Kraft zum Notfalltreffpunkt begeben können, bitten Sie Ihre Angehörigen und Nachbarn um Hilfe. Vom Notfalltreffpunkt aus werden Sie so rasch als möglich ausserhalb des gefährdeten Gebiets gebracht. In der Betreuungsstelle erhalten Sie Betreuung und Verpflegung. Die Behörden sorgen dafür, dass Familienmitglieder während der Evakuation zusammenbleiben oder zusammengeführt werden. Wenn die Gefahr vorüber ist, können Sie zurück in Ihr Zuhause. Falls die Gefahr anhält, werden Unterkünfte bereitgestellt, in denen ein längerer Aufenthalt möglich ist. Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus. Wenn der Strom wieder da ist, schalten Sie ein Gerät nach dem anderen ein. Wenn Ihr Telefon noch funktioniert: Rufen Sie die Notrufnummern nur in Notfällen an und vermeiden Sie unnötige Anrufe. Hören Sie stattdessen Radio. Tragen Sie warme Kleidung. Diese hilft, den Ausfall der Heizung zu kompensieren. Konsumieren Sie zuerst Nahrungsmittel aus dem Kühlschrank oder Tiefkühler, bevor Sie ungekühlt haltbare Lebensmittel aufbrauchen. Wenn Sie Hilfe benötigen oder sich über die Lage informieren wollen, suchen Sie den nächstgelegenen Notfalltreffpunkt auf. Evakuation So läuft eine Evakuation ab Stromausfall So verhalten Sie sich richtig Herausgeber: Gemeinde Oetwil an der Limmat, Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat, www.oetwil-limmat.ch www.notfalltreffpunkt.ch

14 Präsidialabteilung Das Wahljahr 2023 Nach den Kantons- und Regierungsratswahlen 2023 folgen die Nationalrats- und Ständeratswahlen imOktober 2023. Welche Bestimmungen gelten für die Plakatierung auf öffentlichemund privatemGrund der Gemeinde Oetwil an der Limmat? Vielleicht haben Sie sich auch einmal gefragt, welche Bestimmungen für die Plakatierungen auf öffentlichem und privatemGrund der Gemeinde Oetwil an der Limmat gelten? ImSinne einer Aufklärung kann Folgendes festgehalten werden. Grundsätzlich besteht auf die politische Plakatierung auf öffentlichem und privatem Grund der Gemeinde Oetwil an der Limmat kein Rechtsanspruch. In Oetwil an der Limmat werden unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie die Flächen des öffentlichen Grundes wie auch die vorhandenen Plakatständer einer jahrelangen Praxis folgend lediglich für Personenwahlen zur Verfügung gestellt. In früheren Entscheiden hat der Gemeinderat abgesehen, diese Praxis zu Gunsten weiterer Interessen ausserhalb dieser Personenwahlen für kommunale, kantonale und nationale Urnenwahlen auszuweiten. In der Gemeinde Oetwil an der Limmat gelten folgende Bestimmungen imHinblick auf die Plakatierung imVorfeld der genannten Personenwahlen: Bestimmungen Plakatierung auf öffentlichem und privatemGrund Das Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichem und privatemGrund der Gemeinde Oetwil an der Limmat im Zusammenhang mit kommunalen, kantonalen und nationalen Urnenwahlen (Personenwahlen) ist ausschliesslich mit folgenden Regeln erlaubt: 1. Die Plakatierung bei Personenwahlen auf öffentlichemund privatemGrund ist in der Gemeinde Oetwil an der Limmat grundsätzlich zulässig. Ein Situationsplan für die Plakatierung der Gemeinde Oetwil auf öffentlichem Grund bildet die Grundlage. Der Situationsplan der Gemeinde zeigt die zur Verfügung stehenden Plätze auf öffentlichem Grund auf und kann bei der Präsidialabteilung bezogen werden. 2. Die Plakatierung auf öffentlichem und privatem Grund hat unter Absprache der Grundeigentümer und unter Einhaltung der einschlägigen Normen und Fristen gemäss übergeordnetem Recht zu erfolgen (SVG-, SSV- und VSS-Norm). 3. Die Plakatierung darf frühestens vier Wochen (Samstag vor dem vierten Sonntag) vor dem Urnengang erfolgen und muss spätestens am Dienstag nach dem Urnengang abgeschlossen bzw. entfernt sein. 4. D as fristgerechte Aufstellen und Entfernen von Plakatenmuss durch die jeweiligen politischen Parteien erfolgen. Sie tragen hierfür die vollumfängliche Verantwortung. 5. Die politischen Parteien haben hierfür eigenes Material zu verwenden. Es sind Plakatständer imFormat vonmaximal F4 (Weltformat: 89,5 × 128 cm) zulässig. Die Plakatständer müssen jedemWetter trotzen können. VomSturmverwehte Plakatständer werden aus Sicherheitsgründen entfernt. 6. Bei Missachtung dieser Regeln behält sich die Gemeinde vor, Plakatständer ohne Ankündigung zu entfernen. 7. Allfällige Aufwendungen, welche zulasten der Gemeinde im Zusammenhang mit einem solchen Plakataushang entstehen (z. B. im Zusammenhang mit Räumungen infolge von Sturmverwehungen oder infolge Nichteinhaltung der geltenden Regeln), werden der verursachenden politischen Partei in Rechnung gestellt.

15 Bestimmungen Plakatierung Vorplatz Gemeindescheune und Chirchhöfliplatz (Dorfplatz) 1. Die Gemeinde stellt den politischen Parteien und den Kandidierenden zusätzlich 6 Plakatständer mit insgesamt 12 Plakatplätzen kostenlos zur Verfügung. Die Plakatständer werden vor dem Gemeindehaus und auf dem Chirchhöfliplatz (Dorfplatz) platziert. 2. Es gelten die gleichen Formate der Plakatständer. 3. Interessierte werden gebeten, die entsprechenden Plakate jeweils vier Wochen (freitags vor Schalterschluss) vor der Urnenwahl der Gemeindeverwaltung (Einwohnerkontrolle) abzugeben. Dorfstrasse Lerzenbachstrasse Rütiweg Rebweg Mülistatt Bachweg Bachweg Erlenweg Im Borain Chirchhöfli Höhenweg Rütistrasse Dorfstrasse Dorfstrasse Karligutweg Rainstrasse Bergstrasse Herbstrasse Erlenstrasse Soodstrasse Langholzweg Langholzweg Bonächerweg Girhaldenweg Reservoirsteig Hüttikerstrasse Limmatuferweg Alte Landstrasse Reservoirstrasse Rebackerstrasse Limmattalstrasse Bohnäckerstrasse Eschenbachstrasse Limmatwiesenstrasse Poststrasse Soodstrasse Limmatuferweg Limmattalstrasse Neuwisenstrasse Rebsteig Farbhalde Im Bungert orfstrasse Dorfstrasse Dorfstrasse Lerzenbachstrasse Rütiweg Rebweg Mülistatt Rebsteig Bachweg Bachweg Erlenweg Im Borain Farbhalde Chirchhöfli Höhenweg Im Bungert Rütistrasse oststrasse Karligutweg Rainstrasse Bergstrasse Herbstrasse Erlenstrasse Soodstrasse Soodstrasse Langholzweg Langholzweg Bonächerweg Girhaldenweg Reservoirsteig Hüttikerstrasse Li atuferweg Limmatuferweg Alte Landstrasse Reservoirstrasse Rebackerstrasse Lim attalstrasse Limmattalstrasse eu isenstrasse Bohnäckerstrasse Eschenbachstrasse Limmatwiesenstrasse 0 40 80 20 m ± 1:2500 14.03.2023 Standorte Plakatierung Der vorliegende Plan s tellt einen Auszug aus einem Geoinformationssystem dar. Es gibt keine Garantie für Vollständigkei t, Richtigkeit und Aktual ität der dargestel lten Geodaten. Alle Rechte an diesem Plan verbleiben bei der Gemeinde/Stadt. Die Verv ielfäl tigung is t nur für den internen Gebrauch ges tattet. Gemeinde Oetwil adL Gemeinde Oetwil adL © Alte Landstrasse 7 8955 Oetwi l an der Limmat Ers tel lungsdatum: Wahlen 2023 Ers tel ler: Daniel Berweger 4. Die Bau-, Werk- und Umweltabteilung wird die Zuteilung der Plakatplätze jeweils kurz vor demPlakataushang festlegen. Das Entfernen erfolgt durch die Bau-, Werk- und Umweltabteilung im Anschluss an die entsprechende Urnenwahl. Haben Sie weitere Fragen zu den allgemeinen und weiteren Bestimmungen bezüglich Wahlen und Abstimmungen? Die Präsidialabteilung hilft Ihnen dabei gerne weiter. Standorte Plakatierung Wahlen 2023

16 Sicherheitsabteilung Nachfolge geregelt: Ab 2024 gibt es die «Spartageskarte Gemeinde» zu kaufen Das Nachfolgeprodukt der Tageskarte Gemeinde ist bekannt. Ab 2024 kann an den Schaltern der Gemeinden und Städte exklusiv die «Spartageskarte Gemeinde» (gültig auf dem GA-Geltungsbereich) gekauft werden. Der Verkauf der Spartageskarte Gemeinde erfolgt ausschliesslich über die Schalter der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltungen. Damit erhalten auch nicht-digitalaffine Personen Zugang zur «Sparwelt» des öffentlichen Verkehrs. Es wird künftig nur noch ein schweizweites Gesamtkontingent pro Tag geben. Zudem entfällt die Einschränkung, dass der Verkauf nur an die Einwohnerinnen und Einwohner der eigenen Gemeinde erfolgen darf. Statt die Gemeinden abzuklappern, können sich Kaufinteressierte über www.spartageskarte-gemeinde.ch über die Verfügbarkeit amgewünschten Tag informieren und die Tageskarte am Schalter der Kommune ihrer Wahl beziehen. Wie bei der etablierten Spartageskarte gilt auch bei der Spartageskarte Gemeinde: Früher buchen, günstiger reisen. Das Produkt wird in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse sowie für Personen mit und ohne Halbtaxabonnement angeboten. Die günstigere Stufe steht bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag zur Verfügung und kostet mit Halbtaxabo in der 2. Klasse CHF 39.–. Es kann eine beliebige Anzahl gekauft werden, wobei jede Tageskarte personalisiert ist. Sie kann wahlweise als E-Ticket ausgedruckt oder als Mobile Ticket per E-Mail bezogen werden. Wir freuen uns, Ihnen ab Januar 2024 die Spartageskarte Gemeinde anbieten zu können. Ihre Sicherheitsabteilung Klasse und Segment Preisstufe 1 bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich Preisstufe 2 bis maximal 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich 2. Klasse 1/2 CHF 39.– CHF 59.− 2. Klasse 1/1 CHF 52.– CHF 88.− 1. Klasse 1/2 CHF 66.– CHF 99.– 1. Klasse 1/1 CHF 88.– CHF 148.−

17 Hundekontrolle 2023 Leinenpflicht imWald und am Waldrand vom 1.4. bis zum 31.7.2023 Bestimmt ist Ihnen bereits aufgefallen, dass Sie die Rechnung für die Hundesteuer 2023 noch nicht erhalten haben. Aufgrund einer Systemumstellung können wir die Rechnungen erst ab Mitte März versenden. Wir danken für Ihr Verständnis. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Haltung von Hunden, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen der Wohnortgemeinde sowieAMICUS (www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100) zu melden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind ebenfalls innert 10 Tagen mitzuteilen. Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und imWald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere bei Gefahr schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, ob sie den Hund an der Leine führen wollen oder nicht. Den Hund frei laufen zu lassen, ist besonders dann gut zu überdenken, wenn er nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

18 Sicherheitsabteilung Einwohnerstatistik Männer Frauen Total 2021 2022 2021 2022 2021 2022 Schweizer 1’039 1’051 1’037 1’033 2’076 2’084 81 % Ausländer 276 271 203 209 479 480 19% Total 1’315 1’322 1’240 1’242 2’555 2’564 100% Einwohnerbestand am31. Dezember 2022

19 Sozialabteilung Schwarzarbeit schadet der Wirtschaft und ist ein persönliches Risiko. Arbeitgebende und Arbeitnehmende machen sich damit strafbar. Massnahme zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Soziale Sicherheit, Schutz vor den Folgen von Invalidität und Arbeitslosigkeit sowie eine Rente nach der Pensionierung stehen allen zu. Schwarzarbeit gefährdet diese soziale Errungenschaft. Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen, ist einfach. Damit auch Arbeitnehmende mit kleineren Einkommen den Versicherungsschutz erhalten, der ihnen rechtlich zusteht, gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahrenmit Steuerabzug (www.svazurich.ch). Es reduziert den administrativen Aufwand für Privathaushalte mit Angestellten sowie für Kleinunternehmen mit geringer Lohnsumme auf das Minimum. ImDezember 2022 ersuchte der Sozialdienst Oetwil an der Limmat um diverse Wohnartikel als Spenden für unsere Asylunterkünfte. Gesucht wurden unter anderemBettwäsche, Frotteewäsche, Geschirr und Duvets. Als Leiterin der Sozial- und Gesundheitsabteilung freue ichmich ausserordentlich über die vielen Spenden und die überaus grosse Anteilnahme der Bevölkerung von Oetwil an der Limmat. Wir wurden regelrecht überrannt und haben genügend Material erhalten, so dass wir den Spendenaufruf bereits im Januar stoppen konnten. Im Namen der Gemeinde möchte ich mich herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Mit Ihren Spenden haben Sie ermöglicht, dass bedürftige Personen günstig zu Ausnahme der Beitragspflicht Beitragsfrei sind nur sogenannte Sackgeldjobs: Einkommen bis CHF 750.– pro Privathaushalt und Kalenderjahr sind beitragsfrei, sofern die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer imbetreffenden Kalenderjahr höchstens 25-jährig wird und keine Sozialversicherungsbeiträge verlangt. Wird die Limite von CHF 750.– überschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: SVA Zürich Röntgenstrasse 17 8087 Zürich Telefon: 044 448 50 00 Schwarzarbeit bekämpfen! Herzlichen Dank für Ihre Spende! den notwendigen Alltagsmaterialien gelangen, welche für viele von uns selbstverständlich sind. Besten Dank. Ihre Sozialabteilung Sandra Litscher

20 Sozialabteilung Seit Anfang Jahr ist Eduard Cam zusammen mit seiner Kollegin Bina Taverna für Oetwil an der Limmat in der Offenen Jugendarbeit im Einsatz. Nun berichtet er von seinen ersten Eindrücken, seiner Arbeit und seinen Zielen. Nachdem vergangenen Herbst der Jugendtreff in Geroldswil geschlossen wurde, hat der Gemeinderat Oetwil an der Limmat per Januar 2023mit der MOJUGA Stiftung für Kinder- und Jugendförderung eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Eduard Cam und in kleinerem Pensum Bina Taverna sind seither ein- bis zweimal pro Woche während jeweils drei bis fünf Stunden auf demGemeindegebiet unterwegs und knüpfen Kontakte – nicht nur mit Jugendlichen. Eduard Cam, wie sind Sie zur Offenen Jugendarbeit gekommen? Nach meiner Lehre zum Logistiker arbeitete ich als Aushilfe imJugendtreffmeiner Wohngemeinde. Später war ich fester Mitarbeiter und heute leite ich den Treff. Ichmerke, dass ich einen guten Draht zu Jugendlichen habe, und will mich hauptberuflich für sie einsetzen. Inzwischen habe ich ein Praktikum in soziokultureller Animation absolviert und werdemich in diesemBereich weiterbilden. Das Engagement für Oetwil an der Limmat ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg, über den ich mich sehr freue. Erste Einblicke in die Jugendarbeit Eduard Cam und Bina Taverna

21 Was motiviert Sie? Ich halte es für wichtig, dass Jugendliche partizipieren können. Sie in ihren eigenen Ideen, Visionen und Projekten zu unterstützen, erfüllt mich. Es ist wichtig, dass sie gehört und gesehen werden und dass jemand für sie da ist, der ihre Interessen gegenüber den Behörden vertritt. Was ist Ihnen imUmgangmit den Jugendlichen besonders wichtig? Die Beziehungen zwischen uns Jugendarbeitenden und den Jugendlichen beruhen auf gegenseitigemRespekt. Wir sind bei Alltagsproblemen und Krisen für sie da. Wir unterstützen sie dabei, ihre Bedürfnisse zu spüren und sich für ihre Anliegen einzusetzen. Wir begleiten sie, ohne ihre Wünsche und Impulse zu bewerten. Welches Bild haben Sie von den heutigen Jugendlichen? Anders als viele andere erlebe ich die Jugendlichen voller Tatendrang. Da sie aber oft nicht begleitet werden, verpufft diese Energie ergebnislos. Deshalb ist es so wertvoll, wenn eine Gemeinde Jugendarbeit einsetzt, auch wenn keine akuten Probleme vorhanden sind. Oetwil an der Limmat hat diesen Schritt gemacht und signalisiert damit, dass dieser Gemeinde die Jugend etwas bedeutet. Warum ist das so wichtig? Weil Jugendlichen oft Verantwortungslosigkeit vorgeworfen wird. Wenn man ihnen aber einen Raum zugesteht, nicht nur physisch, sondern auch in der Gesellschaft, dann übernehmen sie durchaus Verantwortung. Sobald sie sich mit ihren Bezugspersonen, in diesem Fall uns Jugendarbeitenden, wohl fühlen, kommen sie auf uns zu und werden aktiv. Sie sind seit fast zwei Monaten in Oetwil an der Limmat unterwegs. Was machen Sie genau? Im Moment konzentrieren wir uns darauf, möglichst viele Menschen kennenzulernen und die Stimmung im Dorf aufzunehmen. Ich lerne Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung und der Schule kennen, tausche mich hinsichtlich des Kellerfests mit Vereinsvertreterinnen aus und spreche viel mit Einwohnern aller Altersgruppen. Welches sind Ihre bisherigen Eindrücke von Oetwil an der Limmat? Die Stimmung in der Gemeinde ist positiv und ruhig. Im öffentlichen Raum ist nicht viel los, aber das kann sich natürlich imSommer ändern. Ich treffe wenige Jugendliche an, am ehesten beimVolg. Die meisten orientieren sich Richtung Geroldswil. Was steht in den nächsten Monaten an? In den nächsten Wochen werden wir uns den Mittelstufenschülerinnen und -schülern vorstellen. Es ist wichtig, die Beziehungen zu den Jugendlichen nicht erst in schwierigen Zeiten zu suchen. Erste Gespräche mit Jugendlichen haben zudem ergeben, dass ein Bedarf an Räumlichkeiten vorhanden ist. Wir suchen deshalb Stellplätze für die mobile Anlaufstelle, die derzeit in Geroldswil im Einsatz ist. Ein Highlight wird natürlich das Kellerfest sein, an dem sich die Jugendarbeit mit einer Aktion beteiligen wird. Kontakt und Informationen www.jugendarbeit-oetwil-adl.ch Marco Bezjak, Regionaler Jugendbeauftragter marco.bezjak@mojuga.ch

22 Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2022 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert. Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt vom 6. Januar 2023 veröffentlicht. Eine zweite Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt vom 3. März 2023. Die Steuerabteilung hat die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches bei der Steuerabteilung verlangen. Wer hat eine Steuererklärung 2022 einzureichen? • Alle natürlichen und juristischen Personen, welche am 31. Dezember 2022 ihren Wohnsitz und Sitz in Oetwil an der Limmat bzw. im Kanton Zürich hatten. • Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2022 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung auszufüllen. • Wer in Oetwil an der Limmat eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. eine Betriebsstätte) besitzt, jedoch am31. Dezember 2022 keinen Wohnsitz in Oetwil an der Limmat bzw. im Kanton Zürich hatte. In einem solchen Fall genügt das Einreichen einer Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons. • Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer. Dementsprechend haben sie keine Steuererklärung einzureichen. Steuererklärungsverfahren im Jahr 2023 Steuer- und Finanzabteilung In den nachfolgenden Fällen sind Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2022 einzureichen: • wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person CHF 120000.– undmehr betragen • wenn die quellensteuerpflichtigen Personen über steuerbares Vermögen vonmindestens CHF 80 000.– (Einzelperson) bzw. CHF 160000.– (gemeinsam Steuerpflichtige) oder über Einkünfte vonmindestens CHF 3000.– verfügen, die nicht der Quellensteuer unterliegen • wenn die in Oetwil an der Limmat wohnhafte quellensteuerpflichtige Person einen gültigen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung eingereicht hat. Mit den Steuererklärungsformularen haben Sie auch ein Wertschriften- und Guthaben-Verzeichnis erhalten. Mit diesem Formular können Sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche benötigte Hilfsformulare verfügen. Falls ein Formular fehlt, können Sie dieses unter www.steueramt.zh.ch herunterladen oder sich an die Steuerabteilungwenden. Wegleitung zur Steuererklärung, Ausfüllen der Steuererklärung online mit ZHprivateTax oder offline mit Private Tax Die Wegleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung 2022 erleichtern. Darin finden Sie Antworten auf mögliche Unklarheiten. Sollten Sie auf individuelle Besonderheiten keine Lösung finden, wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung Ihrer Wohngemeinde oder direkt an das Kantonale Steueramt. Bitte reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein. Die Beilagen zur Steuererklärung können Sie direkt in der Online-Steuererklärung hochladen. Eine Unterschrift ist nicht nötig, sodass die Steuererklärung komplett papierlos erledigt werden kann. Die Wegleitung ist dynamisch gestaltet und direkt in die Steuererklärung

23 integriert. Weitere Details zu den Online-Steuererklärungen finden Sie unter www.zh.ch/zhprivatetax. Zusätzlich zumbestehenden ZHservices-Login können Sie sich ganz einfachmit IhremZugangscode und Ihrer AHV-Nummer einloggen und direkt mit dem Ausfüllen beginnen. Neben der Online-Version können Sie die Software aber auch noch wie in den Vorjahren herunterladen, installieren und die Steuererklärung ohne Internetverbindung ausfüllen. Für diesen Weg müssen Sie die Steuererklärung aber weiterhin ausdrucken, unterzeichnen und an das zuständige Scan-Center senden. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Sie werden dadurch im Folgejahr automatisch eine reduzierte Formularzustellung erhalten. Damit können wir mit Ihrer Hilfe Ressourcen nachhaltig einsparen. Frist zur Abgabe der Steuererklärung Wir bitten Sie, die vollständig ausgefüllte Steuererklärung inkl. Beilagen sowie das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis online oder offline bis zum 31. März 2023 einzureichen. Bei Einreichung auf dem Postweg ist die Steuererklärung inklusive Beilagen an das zuständige Scan Center zu senden. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung möglichst bald. Andernfalls werden Sie immer wieder daran denken müssen, dass Ihnen diese Aufgabe noch bevorsteht. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Fristbei derSteuerabteilung ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung stellen. Das Gesuch um Fristverlängerung kann online eingereicht werden. Für die Nutzung von eFristverlängerung sind folgende Varianten möglich: Zugang ohne Registrierung Über den Link «eFristverlängerung» auf unserer Website werden Sie auf die gesicherte Internetseite weitergeleitet. Die Zugangsdaten finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung in der Box «eFristverlängerung». Zugangmit Registrierung in der eGov Box In der eGov Box stehen Ihnen neben eFristverlängerung weitere angebotene eServices zur Verfügung. Den Link zur eGov Box finden Sie ebenfalls auf unserer Website. Für die Nutzung über die eGov Box ist die Registrierung zwingend notwendig. Steuerrechnung 2023 Die provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern 2023 haben Sie bereits erhalten. Diese Rechnung basiert auf Vorjahreszahlen. Falls sich Ihr Einkommen bzw. Vermögen 2023 gegenüber den Vorjahren massgeblich verändert, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit (Formular unter: www.oetwil-­ limmat.ch > Home > Verwaltung > Online-Schalter > Steuerabteilung > Anpassung prov. Steuerrechnung). Wir werden dann die provisorische Rechnung 2023 auf diesen Grundlagen erstellen bzw. anpassen. eKonto – Ihr Online-Steuerkonto Sie erhalten neu direkten Einblick in Ihr Steuerkonto, genannt eKonto. Steuern Sie Ihre eigenen Zahlungsgewohnheiten z. B. mit Bestellung von Einzahlungsscheinen oder Erfassen von Zahlungsraten. Wo finden Sie diese Dienstleistung? Die Internetadresse für die eGov Box mit allen verfügbaren eServices unserer Gemeinde finden Sie auf unserer Website. Sie werden für die Registrierung direkt auf die entsprechende Startseite weitergeleitet. Wie erfolgt die Registrierung bzw. die Anmeldung? Für die Nutzung von eKonto und weiteren Services ist die Registrierung in der eGov Box einmalig zwingend notwendig.

24 Steuer- und Finanzabteilung Verfügbarkeit Die eGov Box und die darin enthaltenen eServices stehen Ihnen kostenlos rund um die Uhr mittels einer gesicherten Verbindung zur Verfügung. Die Funktionen von eKonto imÜberblick • Detaillierte Anzeige der Steuerkonti über die verschiedenen Steuerjahre mit Buchungen wie Rechnungsbeträge, Zahlungen, Gutschriften sowie deren Saldi. Zusätzlichwerden die ausstehenden Zahlungen mit den dazugehörigen Zahlungsfristen ausgewiesen. • Einzahlungsscheine können Sie für ausstehende Zahlungen und Vorauszahlungen bestellen oder für das Online-Banking generieren. • Sie können Zahlungsvereinbarungen mit Raten für die laufende und die Vorperioden erfassen. Die Zahlungsvereinbarung wird nach einer integrierten Kontrolle gewährt oder allenfalls abgewiesen. • Für künftige provisorische Steuerrechnungen können Sie 7 oder 10 Zahlungsraten erfassen. Bestehende Abonnemente können aufgehoben werden. • Das Auszahlungskonto für Steuerrückzahlungen kann erfasst, mutiert oder gelöscht werden. Nutzen Sie diese neuen Dienstleistungen und behalten Sie dadurch jederzeit den Überblick. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerabteilung – wir helfen Ihnen gerne weiter. Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Besten Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Steuerabteilung

25 Anlässe – Rückblick Adventsanlass für die Seniorinnen und Senioren 30.11.2022 Am 30. November 2022 fand der letztjährige Adventsanlass der Seniorinnen und Senioren von Oetwil a.d.L. in der Gemeindescheune statt. Die freudige Erwartung war gross, musste doch im Jahr 2021 dieser Anlass wegen der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden. Bereits ab 14.30 Uhr trafen die ersten der über 70 Teilnehmenden ein und sicherten sich einen übersichtlich schönen Platz im festlich geschmückten Saal der Scheune, welcher vom Organisationskomitee mit viel Engagement hergerichtet wurde. Frau Rahel von Planta, Gemeindepräsidentin von Oetwil, hielt ein festliches Grusswort und hiess alle Teilnehmenden zu diesemWeihnachtsanlass herzlich willkommen. Sie bedankte sich ausdrücklich bei den Mitgliedern des OK für dessen Bemühungen und Organisation dieses Anlasses. Besonders bedankte sie sich für dessen Engagement in der Vergangenheit bei Urs Honegger,

26 Anlässe – Rückblick der Ende 2022 seine Mitgliedschaft im OK aufgab. An seine Stelle trat verdankenswerterweise meine Lebenspartnerin, Helen Seiler, welche das OK wieder vervollständigt, das nun – neben Priska Wyss und Armin Poschung – aus zwei Paaren besteht. Für Unterhaltung bzw. für einen fröhlichen musikalischen Rahmen sorgten unter der Leitung von Frau Gabriela Bächinger und ihrem Sohn Simon Bächinger (am Klavier) die Sunechind, die mit besinnlichen Weihnachtsliedern die Herzen der Anwesenden erwärmten. Dieser Kinderchor, bestehend aus einer Schar Mädchen und Jungen zwischen 5 und 14 Jahren, verstand es, mit zwei Auftritten die Gemüter der Seniorinnen und Senioren zu erfreuen. Bei einigen Liedern wurden unsere Senioren /-innen eingeladen, mitzusingen, was rege befolgt wurde. Nicht nur für das Gemüt wurde gesorgt, sondern es war auch ein reichhaltiges Menü organisiert worden. Dafür leistete die Metzgerei Müller in Baden den grossen Beitrag. Als Hauptgericht wurden Geschnetzeltes an einer feinen Sauce mit Kartoffelgratin und Gemüse gereicht. Als Dessert gab es ein köstliches Mousse au Chocolat (weiss und braun). Selbstverständlich gab es auch ausreichend verschiedene Getränke. Nach gut vier Stunden traten die Teilnehmenden den Heimweg an. Wir alle hoffen, dass wir auch dieses Jahr den Adventsanlass ungehindert durchführen können. Er wird am 29. November 2023 stattfinden, sodass Sie sich bereits jetzt dieses Datum vormerken und sich darauf freuen können. Bis dahin wünschen wir allen Seniorinnen und Senioren nur das Beste, viel Gesundheit und eine schöne Zeit. Für das OK Gemeindeanlässe Senioren Beat Conrad

27 Adventsanlässe 2022 Die vier Adventsanlässe im Dezember 2022 konnten in einem gemütlichen und geselligen Rahmen durchgeführt werden und waren ein grosser Erfolg. Gegen das kalteWetter gab es einenwarmen Glühwein oder Punsch und dazu noch ein paar feine Guetzli. Für die Verpflegung der Gäste war das Personal der Gemeindeverwaltung verantwortlich. Jeden Sonntag gab es musikalische Unterhaltung, welche für eine schöne Stimmung sorgte. Dazu gehörten der Gospelchor Generation G, Deniz Simon (Pianistin und Sängerin), der Heimetchor Limmiggruess und TWO OF US (Popsängerin und Tenor). Auch für die kleinen Gäste gab es ein Highlight. Am vierten Advent offerierte der Elternclub Mikado jedem Kind einen feinen Hotdog. Wir freuen uns schon auf die diesjährigen Adventsanlässe und hoffen auf zahlreiches Erscheinen. Jaël Schmitter, Lernende

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